Solldaten für Quotenverfahren

Untersuchungen nach dem Quotenverfahren gehören zu den „nicht zufälligen“ Stichproben. Neben den repräsentativ gezogenen Zufallsstichproben, die den induktiven Schluss von der Statistik auf die Grundgesamtheit erlauben, haben sich in der Praxis der Marktforschung Untersuchungen nach dem Quotenverfahren etabliert.

Beim Quotenverfahren werden einzelne Merkmale in ihrer Verteilung vorgegeben. Das sind die so genannten Quoten, die

  • neben der regionalen Verteilung (z.B. Bundesländer, Regierungsbezirke) und Gemeindegrößen
  • vor allem demografische Merkmale wie z.B. Geschlecht, Alter, Berufstätigkeit und Berufsstellung für die bewusste Auswahl des Befragten vorgeben

und die alle zusammengenommen die Grundgesamtheit in den erforderlichen Strukturen (in der Regel proportional, in Ausnahmefällen auch disproportional) widerspiegeln.

BIK liefert auf der Grundlage der BIK-Basisdaten, der Länder- und Kommunalstatistik sowie Sonderauswertungen aus dem Mikrozensus Strukturinformationen für Untersuchungen nach dem Quotenverfahren auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene für unterschiedliche Grundgesamtheiten. Bei Regionsdefinitionen und -abgrenzungen kommen administrative und nicht-administrative Gebietseinheiten zur Anwendung.

Literatur zum Thema:

  • ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. (2014). Stichproben-Verfahren in der Umfrageforschung, Eine Darstellung für die Praxis, 2. Auflage, Frankfurt/Main, hierzu Kapitel 10, Gerd Meier, Jochen Hansen, Quotenverfahren
  • Regionale Standards 2013. gesis-Schriftenreihe, Band 12 (Hrsg. Arbeitsgruppe Regionale Standards)

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Christiane Heckel
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